Erklärung f. Interesse an einem KINDERGARTENPLATZ
VORMERKUNG für den städtischen Kindergarten Mandling
Das Land Steiermark hat gesetzlich festgelegt, dass ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 Vormerkungen in Kinderkrippen und Kindergärten AUSSCHLIESSLICH über das Kinderportal (kinderportal.stmk.gv.at) erfolgen dürfen. Dazu wird es im Jänner 2025 einen Vormerkungszeitraum geben, an dem die Eltern ihre Kinder registrieren und in Kinderbetreuungseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 vormerken lassen können. Nach Ende des Zeitraumes werden die Plätze von den Kinderbetreuungseinrichtungen nach den gesetzlichen Richtlinien vergeben.
Es gibt keine Vormerkungen mehr über Jahre im Vorhinein, sondern es gibt ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 jedes Jahr im Jänner den Vormerkungszeitraum für das nächste Kindergartenjahr, welches im September beginnt! Sollten Sie im laufenden Kindergartenjahr einen Platz benötigen, gibt es die Möglichkeit der sofortigen Vormerkung.
Wir müssen die gesetzlichen Vorgaben vom Land Steiermark umsetzen und ersuchen Sie, liebe Eltern, die Vormerkungen wie beschrieben vorzunehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schmid Martina gerne zur Verfügung (Tel: 03687/22508-414 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).